E-Check

E-Check - das Gütesiegel für geprüfte Sicherheit:

Der E-Check ist die verpflichtende wiederkehrende Prüfung von nicht ortsfesten elektrischen Betriebsmitteln, die in Industrie, Gewerbe oderöffentlichen Einrichtungen genutzt werden.

Ihr Nutzen einer DGUV 3-Prüfung:

Vermeidung hoher Reparaturkosten und Folgeschäden durch mangelnde Wartung
Schutz vor unnötigen Ausfallzeiten von Maschinen und Anlagen
Nachweis im Schadensfall ggü. Berufsgenossenschaften und Versicherungen durch  Protokollierung
Vorbeugung gegen Schadensersatzansprüche
Aufzeigen von Energie- und Stromsparmöglichkeiten
Vorbildliche Arbeitssicherheit

Der E-Check ausführlich erklärt:

Die Prüfung von ortveränderlichen Elektrogeräten nach DGUV Vorschrift 3

Was bedeutet DGUV V3?

Die DGUV Vorschrift 3 (auch als E-Check oder BGV
A3-Prüfung bekannt) ist eine zwingende gesetzliche
Vorschrift für die Sicherheit elektrischer Anlagen in
Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen. Jedes
Unternehmen muss anhand einer anerkannten
normgerechten Prüfung aller elektrischen Geräte, die
Einhaltung dieser Vorschrift nachweisen.
Elektrische Anlagen und Geräte müssen auf den
ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden:
vor der ersten Inbetriebnahme
nach einer Änderung oder Instandsetzung
in bestimmten Zeitabständen

Welche elektrischen Betriebsmittel müssen geprüft
werden?

Laut §2 (1) der DGUV Vorschrift sind "elektrische
Betriebsmittel im Sinne der Unfallverhütungsvorschrift
alle Gegenstände, die als ganzes oder in einzelnen
Teilen dem Anwenden elektrischer Energie (z.B.
Gegenstände zum Erzeugen, Fortleiten, Verteilen,
Speichern, Messen, Umsetzen und Verbrauchen) oder
dem Übertragen, Verteilen und Verarbeiten von
Informationen (z.B. Gegenstände der Fernmelde- und
Informationstechnik) dienen."
Kurzgesagt: Alles, was einen Stecker hat, muss geprüft
werden.

Gewöhnlich wird in folgende Kategorien unterteilt:

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel

Unter ortsveränderliche elektrische Betriebsmittelfallen elektrische Geräte, die sich leicht an einen anderen Platz bringen lassen. Etwas vereinfacht gesagt sind alle elektrischen Geräte mit Stecker, die nicht verbaut sind und weniger als 23 kg wiegen, ein ortsveränderliches Betriebsmittel und muss nach DGUVV3 geprüft werden.
Ortsfeste elektrische Anlagen:
Unter ortsfeste Anlagen sind Anlagen oder Betriebsmittel, die fest mit ihrer Umgebung verbunden sind. Die Vorschrift DGUV 3 nennt hier zum Beispiel Gebäude, Container und Baustellenwagen.
Wird eine Anlage auf einem Fahrzeug montiert, gilt sie ebenfalls als
stationär.
Beispiele für ortsveränderliche Betriebsmittel sind:
Büro-Geräte: Computer, Monitore, Drucker, Stehleuchten, Lampen, Mehrfach-Steckdosen
Elektrische Werkzeuge & Maschinen: Bohrmaschinen, Stichsägen, Kabeltrommeln
Haushaltsgeräte: Staubsauger, Kaffeemaschinen, Wasserkocher

Ortsfeste, elektrische Betriebsmittel

Elektrische Anlagen
Elektrische Maschinen

Weitere Beispiele für unsere E-Check Leistungen:

HochdruckreinigerPrüfungnachRegel100-500 (BGR500) 
Schweißgeräte Prüfung nach IEC/EN 60974-4 (VDE0544-4)
Prüfung elektrischer Geräte nach VDE 0701-0702
Handgeführte
Stationäre
Verlängerungsleitungen
elektrisch medizinischen Geräten nach IEC/EN62353 (VDE 0751)
Prüfung elektrischer Anlagen nach VDE 0100-600
Blitzschutzanlagen nach DIN EN62305
Fundamenterder nach DIN 18014

Generatorprüfung

Sichtprüfung nach
DGUV V1- Unfallverhütung
Elektrische Prüfung nach
DGUV V3 - VDE 0100 / VDE 0701-0702
Anlagen besonderer Art DIN 14685-14687
Wartung und Instandsetzung des Antriebsmotors
Ölwechsel
Filter
Zündkerze
Funktionstest
Dokumentation

Wie wird geprüft?

Durch unser Fachpersonal und durch Einsatzmodernster Messgeräte erfolgen mehrere Prüfschritte.
1.  Sichtprüfung: Feststellung von äußeren Mängeln und fehlenden Beschriftungen 
2 . Elektrische Prüfung: Anhand unserer Messgeräte werden folgende Größen unter Beachtung der DIN-Normen geprüft:
  • a.  Schutzleiterwiderstand 
  • b.  Isolationswiderstand 
  • c.  Berührungsstrom 
  • d.  Schutzleiterstrom 
  • e.  Differenzstrom 
  • f.  Ersatzleiterstrom 
3.  Funktionsprüfung: Die Funktionsprüfung erfolgt nach der Messung und deren Abspeicherung.
Wir prüfen Ihre Elektrowerkzeuge und Kabeltrommeln bezüglich:
Ihrer Gebrauchs- und Funktionfähigkeit,
Ihrer ordnungsgemäßen sicherheitstechnischen Zustandes,
Schutz gegen elektrischen Schlag,
Schutz gegen elektrisch gezündeten Brand.

Die gesamte Prüfung erledigt unser Experte für Siegewissenhaft und zügig, so dass der Ablauf Ihrer Prozesse nur minimal gestört wird.

Außerdem können wir Messungen auch außerhalb Ihrer gewöhnlichen Geschäftszeiten durchführen.
Natürlich beinhaltet unsere Prüfung (auch das Reinigen), erforderlichenfalls das Ersetzen von Kohlebürsten und bei Kabeltrommeln die Sichtprüfung des gesamten Kabels auf ganzer Länge.
Bei Gewerbetreibende besteht eine Nachweispflichtgegenüber dem Gewerbeaufsichtsamt, Berufsgenossenschaften und Versicherungen. Bei Nichtbeachtung der Prüfpflicht sind Sie als Betreiber im Schadensfall haftbar. Dies geschieht in der Regel überein Prüfprotokoll, welches Ihnen nach der Überprüfung ausgehändigt wird. Alle Maschinen und Anlagen erhalten darüber hinaus zusätzlich ein Prüfsiegel, das als weiterer Nachweis über die Durchführung eines E-Checks nach DGUV-V dient.

4 Gründe für den E-Check

Überspannungsschutz:

Überspannungen, Kurzschlüsse oder Kabelbrände durch Blitzeinschlag können unangenehme Folgen haben - defekte Maschinen, Datenverlust oder Ausfall der Produktionsanlage. Wichtig: Die elektrische Energie eines Blitzeinschlages kann im Umkreis von bis zu 2 km elektronische Geräte beschädigen.
Daher ist eine regelmäßige Überprüfung wichtig für Ihre Sicherheit.

Mitarbeiter und Vermögenswerte schützen:

Überall in Ihrem Unternehmen sind elektronische Helfer im Einsatz. Die Gefahren, die von Strom ausgehen, betreffen nicht nur Wertgegenstände sondern auch Ihre Mitarbeiter! Und diese verdienenden bestmöglichen Schutz.
Deshalb ist es wichtig, dass die elektrische Energie nur dort steckt, wo sie wirklich hingehört.

Schadensersatzansprüche:

Wenn einmal ein Schaden entstehen sollte, ist das erste, was die Versicherung fragt, ob Ihre elektronischen Geräte und Betriebsmittelregelmäßig nach DGUV-Norm geprüft wurde. Durch die von uns erstellten Prüfprotokolle haben Sie die Messerergebnisse schwarz auf weiß und so schützt der E-Check Sie vor Schadensersatzansprüchen.

Schadensprävention:

Mit dem E-Check reduzieren Sie das Risikopotenzial für Ihr Unternehmen!
Regelmäßige Prüfungen Ihrer elektronischen Geräte und Betriebsmittel helfen die Gefahren für Mitarbeiter und Unternehmensdaten zu vermeiden.

Prüffristen

Anlage/Betriebsmittel
Prüffrist
Art der Prüfung
Prüfer 
Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel
4 Jahre
auf ordnungsgemäßen Zustand
Elektrofachkraft
Elektrische Anlagen und ortsfeste elektrische Betriebsmittel in "Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art" (DIN VDE 0100 Gruppe 700)
1 Jahr
Schutzmaßnahmen mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen in nicht stationären Anlagen
1 Monat
auf Wirksamkeit
Elektrofachkraft oder elektronisch unterwiesene Person bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte
Fehlerstrom-, Differenzstrom und Fehlerspannungs-Schutzschalter
auf einwandfreie Funktion durch Betätigen der Prüfeinrichtung
Beutzer
- in stationären Anlagen
6 Monate
- in nichtstationären Anlagen
arbeitstäglich